Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.
Sie suchen einen unabhängigen Rentenberater zur Unterstützung und Vertretung in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Wir arbeiten in Bürogemeinschaft.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie gern zu unserem Leistungsangebot.